Nach der Tätigkeit in der Onkologischen Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Onkologie der Universitätsklinik Frankfurt steht die Nachsorgebetreung von Tumorerkrankten auch im Vordegrund meiner Tätigkeit. Eine regelmäßige und lückenlose Vorstellung der Patienten zum richtigem Zeitpunkt ist sehr wichtig.
Nach der Behandlung der Tumore werden unvermeidliche Therapiefolgen sichtbar. Die Tumortherapie mittels Chemotherapie, Operationen und Bestrahlungen hinterlassen oft schwere Folgen wie z. B. Hautveränderungen, Resorptionsstörungen, Ödeme, Veränderungen der Harnwege usw. Die regelmäßigen Nachuntersuchungen dienen der Suche nach Rezidiven und Metastasen, die rechtzeitige Behandlungsschritte ermöglichen. Die Kontrollintervalle betragen zuerst nur einige Tage, später einige Monate und Jahre und zwar als Untraschalluntersuchungen, Röntgenaufnahmen, Szintigraphie des Ske- letts, Blutuntersuchungen wie z. B. die BSG, Tumormarker und Blutbild, aber auch Koloskopie und Gastroskopie.
Es gibt festgesetzte Richtlinien über diagnosti-sche Minimalprogramme. Ein fester Bestandteil der Therapiemaßnahmen nach der Behandlung sind Kuren, sogenannte Anschlußheilbehandlungen nach § 1236 RVO in onkologisch spezialisierten Kliniken. Abhängig von der Prognose und Schwere der Erkran- kung stellt sich die Frage nach einer weiteren Berufstätigkeit. Zu einer Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit wird innerhalb des 1.Jahres keine Stellung genommen. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt der Versicherte sein Krankengeld von seiner Krankenversicherung.